Ein Klick.
Der Beleg dahinter.
Deckung und Haftung sind zwei Fragen. Der evidenzbasierte Ansatz hält Schadenmeldung, Klausel, Beteiligte und offene Punkte zusammen, ohne sie zu vermischen.
Gedeckt nur, wenn es Leitungswasser war.
Police § 4.1: Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. § 4.3: Schäden durch Rückstau sind nur versichert, wenn der Baustein Elementarschäden vereinbart ist.
Nach Aktenlage kommen drei Parteien in Betracht. Entschieden ist nichts.